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Energieausweis NEU für Gebäude in Österreich

Energieeffizienz steigern und Transparenz erhöhen

Seit Anfang 2008 gibt es in Österreich und Europa den Energieausweis für Gebäude. In Oberösterreich ist der Energieausweis nichts Neues - seit der gesetzlichen Einführung im Jahr 1999 wurden in Oberösterreich über 100.000 Ausweise bereits ausgestellt, es gibt aber doch einige wichtige Ergänzungen und Neuerungen.


Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist:

der Energie-Typenschein für ein Gebäude

schafft ein Gütesiegel für die Energie-Qualität von Gebäuden

macht den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden „sichtbar“
ermöglicht mehr Transparenz, Vergleichbarkeit und Wettbewerb – für Planer & Errichter, für Eigentümer/innen & Vermieter/innen, für Kauf- und Mietinteressent/innen
zeigt Energiesparpotenziale auf und gibt Impulse für die energetische Optimierung von Gebäuden
ist notwendig beim baubehördlichen Verfahren


Wann wird für ein Gebäude ein Energieausweis benötigt?

bei Neubau, Zubau, Umbau oder umfassender Sanierung eines Gebäudes (OÖ Baurecht)
bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung eines Gebäudes (Ö. Energieausweisvorlagegesetz)*
bei Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 - für größere Menschenansammlungen - zum verpflichtenden Aushang an einer gut sichtbaren Stelle*

* für bestehende Gebäude (Baubewilligung vor 1.1.2006) gültig ab 1.1.2009

Wer muss den Energieausweis vorlegen?

jede/r, der ein Gebäude neu-, zu- oder umbaut oder umfassend saniert
jede/r, der ein Gebäude oder einen Teil davon (z.B. eine Wohnung) verkauft, vermietet oder verpachtet – also der Verkäufer oder die Vermieterin
Eigentümer/innen von Gebäuden mit einer Größe von über 1.000 m2 - für größere Menschenansammlungen


Wer erstellt den Energieausweis?

Energieausweise sind von qualifizierten und befugten Personen auszustellen.


Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis für Wohngebäude enthält:

den „Heizwärmebedarf“ des Gebäudes und einen Vergleich zu Referenzwerten
den „Warmwasser-Wärmebedarf“
den „Heiztechnik-Energiebedarf“ des Gebäudes
den Endenergiebedarf des Gebäudes

Empfehlungen für Maßnahmen

Der Energieausweis für Nicht-Wohngebäude enthält zusätzlich:

den Kühlbedarf des Gebäudes
den Energiebedarf für die haustechnischen Anlagen und zwar getrennt für Heizung, Kühlung, mechanische Belüftung sowie für die Beleuchtung des Gebäudes

Der Energieausweis für spezielle “Nicht-Wohngebäude“ (z.B. Industriehalle) hat zumindest die U-Werte der Bauteile zu umfassen.


Was kostet der Energieausweis?

Als Kostenorientierung für die Ausstellung eines Energieausweises für ein Gebäude (mehrere Wohneinheiten) kann etwa ein Euro pro Quadratmeter angenommen werden.  Dieser richtet sich natürlich nach der Größe und dem Typ des Gebäudes, so ist für ein Einfamilienhaus von etwa 500,- € auszugehen.
Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.

Wie lang gilt ein Energieausweis?

Der Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Datum der Ausstellung. Nach bisher geltenden oö. Rechtsvorschriften ausgestellte alte Ausweise gelten bis höchsten zehn Jahre nach deren Ausstellung.


Brauchen alle Gebäude einen Energieausweis?

Ein Energieausweis wird für praktisch alle Gebäude-Kategorien benötigt, also für Wohngebäude und für Nicht-Wohngebäude (öffentliche Gebäude, gewerbliche Gebäude, Industriebauten etc.), es gibt nur wenige Ausnahmen (z.B. für Gebäude, die nicht beheizt werden oder für Gebäude mit höchstens 50 m2).


Gibt es neue Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden?

Unabhängig vom Energieausweis wurden neue bautechnische Anforderungen an die thermisch-energetische Qualität von Gebäuden festgelegt:


Anforderungen an Bauteile (maximale U-Werte für einzelne Bauteile)
Anforderungen an den Heizwärmebedarf und den Kühlbedarf
Anforderungen an den Heizenergiebedarf, also jenen Teil des Endenergieeinsatzes, der für die Heizungs- und Warmwasserversorgung aufzubringen ist
Benchmark-Werte für die Beleuchtung bei Nicht-Wohngebäuden
Anforderungen an Luft- und Winddichtheit die Vermeidung der sommerlichen Überwärmung und von
Wärmebrücken
ein Verbot von Elektroheizungen
den Vorrang für „alternative Energiesysteme“ bei Gebäuden über 1.000 m2


Ein Energieausweis pro Gebäude?

Der Energieausweis wird grundsätzlich für das gesamte Gebäude erstellt, kann aber auch für eine einzelne Wohnung oder ein Geschäftslokal innerhalb eines Gebäude erstellt werden. Sollte es in einem Gebäude mehrere Nutzungszonen (z.B. Wohnbereich und Geschäftsbereich) geben, sind für diese getrennte Ausweise zu erstellen.


Sind die Regeln für den Energieausweis österreichweit einheitlich?

Nein, die Inhalte, Berechnungsvorschriften und Anforderungen werden in jedem Bundesland durch Landesgesetze geregelt. Es wurden aber gemeinsame technische Richtlinien und Normen ausgearbeitet, die viele Bundesländer übernommen haben, einige Bundesländer weichen in ihrer Gesetzgebung aber von diesen deutlich ab.


Wie schaut der Energieausweis aus?

Der Energieausweis besteht aus einer ersten Seite mit einer Effizienzskala, einer zweiten Seite mit detaillierten Energie- und Gebäude-Daten und einem Anhang. Form und Inhalt sind genormt, der Energieausweis ist eine Urkunde mit den entsprechenden rechtlichen Auswirkungen.

 

1. Mit dem spezifischen Heizwärmebedarf (HWB) wird der erforderliche Energiebedarf für die Raumwärme beschrieben.


2. Der Energieausweis muss von einer qualifizierten und befugten Person erstellt werden.

3. Die Brutto-Grundfläche ist die Summe aller Geschoßflächen inklusive der Wandstärken.

4. Die Kompaktheit (A/V) ist ein Wert, der von der Größe und Form des Gebäudes abhängt (Oberflächen-Volumsverhältnis) und den Grenzwert für den spezifischen Heizwärmebedarf (HWB) bestimmt.

5. Zur Berücksichtigung des Standortklimas wird Österreich in sieben Klimaregionen eingeteilt. NF bedeutet "Klimaregion Nord-Föhngebiet", außerdem gibt es in Oberösterreich noch die "Region Alpine Zentrallage" sowie "Region Nord".

6. Heiztage sind jene Tage, an denen die Außentemperatur am Gebäudestandort im Tagesdurchschnitt unter der vom Gebäude abhängigen Heiztemperatur liegt und geheizt werden muss. Mit den Heizgradtagen wird das Standortklima genauer beschrieben: Je höher die Zahl der Heizgradtage, desto kälter ist es.

7. Der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) wird standortunabhängig auf Basis eines angenommenen österreichweiten Durchschnittsklimas (Referenzklimas) berechnet.

8. Zudem wird der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) unter Berücksichtigung des Klimas am Standort des Gebäudes ermittelt.

9. Der Grenzwert für den Heizwärmebedarf (HWB), der gemäß Baugesetz mindestens erfüllt werden muss.

10. Der Grenzwert für den Heizenergiebedarf (HEB), der gemäß Baugesetz mindestens erfüllt werden muss.

11. Der Warmwasserwärmebedarf (WWWB) bezeichnet den Energiebedarf für die Warmwasserbereitstellung.

12. Mit dem Heiztechnikenergiebedarf (HTEB) werden die Energieverluste berücksichtigt, die bei der Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Abgabe für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auftreten.

13. Der Heizenergiebedarf (HEB) ist der Endenergiebedarf, der für die Heizungs- und Warmwasserversorgung aufzubringen ist.

14. Der Endenergiebedarf (EEB) ist jene Energiemenge, die dem Energiesystem des Gebäudes für Heizung und Warmwasser zugeführt werden muss.

Rechtsgrundlagen im Detail:

Oö Bautechnikgesetz
Oö Bauordnung
Oö Bautechnikverordnung
Energieausweis-Vorlage-Gesetz (Bundesgesetz)
OIB-Richtlinie 6 und dazugehörige Normen
Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

 
Wir erstellen Ihnen Ihren Energieausweis für Ihr zukünftiges oder bestehendes Gebäude.